Steuervorteile
Holen Sie sich Geld vom Staat zurück
Wer jetzt verschönert oder modernisiert kann kräftig Steuern sparen. Bereits vor zwei Jahren wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen verbessert. Im Rahmen des Konjunkturpaketes I hat die Bundesregierung die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen ausgeweitet und den Steuerbonus zum 1. Januar 2009 auf 20 % von 6.000 Euro verdoppelt. Das heisst, wenn Sie jetzt Ihren Parkett- und Fußbodenleger beauftragen, Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung zu verschönern oder zu renovieren, können Sie sich einen Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro sichern.
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